Die größten "Steuermythen"

Ich kläre Sie auf!

Nachfolgend finden Sie eine kleine Zusammenstellung von Aussagen die ich öfter von meinen Mandaten höre. 
Für ein detaillierte Beratung vereinbaren Sie gerne direkt einen Termin!

Bei der „Ehegatten-Steuerklassenkombination“ III/V muss ich weniger Einkommensteuer bezahlen.
Wenn ich einmal eine Steuererklärung abgegeben habe muss ich immer eine Steuererklärung abgeben!
Kann ich die Fahrkarte meiner Kinder von der Steuer absetzen?

Aktuelles: Kurzarbeitergeld

Bei dem Bezug von Kurzarbeitergeld von über EUR 410,00 im Kalenderjahr sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Das Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei aber unterliegt dem Progressionsvorbehalt – also kurzum wird bei Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt. Durch den erhöhten Steuersatz kann es hier zu Steuernachzahlungen kommen.

Die Abgabepflicht gilt beispielsweise auch für den Bezug von Arbeitslosengeld, Übergangsgeld, Krankengeld und Mutterschaftsgeld.

Vereinbaren Sie frühzeitigt einen Termin – dann können wie die ggf. entstehende Steuerschuld  berechnen und eine Lösung für Ihre Situation finden.