Die größten "Steuermythen"
Ich kläre Sie auf!
Nachfolgend finden Sie eine kleine Zusammenstellung von Aussagen die ich öfter von meinen Mandaten höre.
Für ein detaillierte Beratung vereinbaren Sie gerne direkt einen Termin!

Aktuelles: Kurzarbeitergeld
Bei dem Bezug von Kurzarbeitergeld von über EUR 410,00 im Kalenderjahr sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Das Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei aber unterliegt dem Progressionsvorbehalt – also kurzum wird bei Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt. Durch den erhöhten Steuersatz kann es hier zu Steuernachzahlungen kommen.
Die Abgabepflicht gilt beispielsweise auch für den Bezug von Arbeitslosengeld, Übergangsgeld, Krankengeld und Mutterschaftsgeld.
Vereinbaren Sie frühzeitigt einen Termin – dann können wie die ggf. entstehende Steuerschuld berechnen und eine Lösung für Ihre Situation finden.